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Weinlabor Arauner informiert seine Winzer: Weinsäuerung des Jahrgangs 2015 und Grenzwerte Gesamt-SO2

Wurde während der Lese 2015 eine Säuerung des Mostes aus Gründen der pH-Wert Absenkung und mikrobiologischen Stabilität vorrangig mit Weinsäure durchgeführt, steht im Weinstadiun die sensorische Feinkorrektur im Vordergrund.

Während im Most die Weinsäure vor allem Anwendung fand, ist im Weinstadium, die Äpfelsäure oder die Milchsäure, aus Gründen der Weinsteinstabilität bevorzugt zu verwenden. Bereits geringe Dosagen von 0,1 – 0,3 g/l können den Wein sensorisch enorm verbessern.

Neben der Äpfelsäure und Milchsäure ist aber auch die Säuerung mit Zitronensäure zugelassen. Dabei darf die Höchstmenge an zugesetzter Zitronensäure im Wein 1,0 g/l nicht überschreiten. Unumgänglich ist die Durchführung von Vorversuchen im Labor, um die optimale Dosage zu ermitteln.

Die wichtigsten Hinweise hierzu im Überblick:

- zugelassene Säureerhöhung: Most und Jungwein maximal 1,5 g/l und später im - Wein nochmals maximal 2,5g/l, ausgedrückt als Weinsäure
- die Säuerung ist in der Weinbuchführung zu dokumentieren
- die Säuerung ist meldepflichtig
- die optimale Menge und passende Säure im Vorversuch ermitteln

 

Zur Füllsaison eine Erinnerung der Gesamt-SO2-Grenzwerte im Wein

    Grenzwert [mg/l] GW "Biowein" [mg/l]
Weiß- und Roséwein (1) unter 2 g/l RZ 200 150
Weiß- und Roséwein (1) 2 g/l bis unter 5 g/l RZ 200 170
Weiß- und Roséwein (2) ab 5 g/l RZ 250 220
       
Rotwein (1) unter 2 g/l RZ 150 100
Rotwein (1) 2 g/l bis unter 5 g/l RZ 150 120
Rotwein (2) ab 5 g/l RZ 200 170
       
Spätlese (weiß und rot) ab 5 g/l RZ 300 270
Auslese (weiß und rot) ab 5 g/l RZ 350 320

Eiswein, BA, TBA
(weiß und rot)

ab 5 g/l RZ 400 370
       
Perlwein, Perlwein b. A.   wie Wein wie Wein
Schaumwein   235 205
Sekt, Sekt b. A.   185 155
Cremant   150 120
Traubensaft   10 10
Likörwein unter 5 g/l RZ 150 120
Likörwein ab 5 g/l RZ 200 170


(1) Für alle Qualitätsstufen  
(2) Für Deutscher Wein, Landwein, Qualitätswein, Kabinett

Grenzwerte für den Gehalt an Gesamt-Schwefeldioxid (Gesamt-SO2) für Weine aus Trauben des Jahrgangs 2014 wurden ausnahmsweise um jeweils                50 mg/L erhöht.

Im Einzelnen gelten für 2014er Weine und Perlweine folgenden geänderten Höchstgehalte

RZ unter 5 g/L: Rot: 200 mg/L (normal: 150 mg/L); Weiß, Rosé: 250 mg/L (normal: 200 mg/L) 

RZ ab 5 g/L: Rot: 250 mg/L (normal: 200 mg/L); Weiß, Rosé: 300 mg/L (normal: 250 mg/L)

 

 

 

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